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Schuldenfalle private Insolvenz
Die wirtschaftlichen Probleme in Deutschland sind seit Jahren anhaltend schlecht. Nicht nur Firmen und Konzerne haben Schwierigkeiten, ihre laufenden Kosten bezahlen zu können, auch Einzelkaufleute und Privatpersonen, meist arbeitslos, können die wachsende Größe an Ausgaben nicht mehr bewältigen.
Die Probleme fangen meist an, wenn regelmäßige Verpflichtungen wie Miete, Telefon oder Strom nicht mehr nachgekommen werden können. Eine längerdauernde Zulassungsunfähigkeit führt dann zur Privatinsolvenz. Obwohl nach Statistiken in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2004 knapp 3,3 Millionen Haushalte insolvent waren, sind nur ca. 100.000 Anträge gestellt worden.
Der auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnete Offenbarungseid soll darüber Aufschluss liefern, wieviel Geld an die Gläubiger noch verteilt werden kann. Auch Eigentum wie z.B. das eigene Haus oder die Eigentumswohnung können zwangsversteigert werden. Die Kosten des Verfahrens (Gerichts- und Anwaltskosten) mussten früher auch vom Antragsteller bereitgestellt werden. Da viele Betroffene die Summe von ca. 2.500,- Euro auch nicht mehr aufbringen können, hielft neuerdings eine staatliche Unterstützung. Dieser Kredit ist allerdings bei besserer finanzieller Stellung zurückzuzahlen.
Bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, muss eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein spezialisierter Anwalt darüber Aufschluß geben, wie hoch der finanzielle Missstand ist. In einem Schuldenbereinigungsplan sind alle Leistungen des Schuldners an die Gläubiger zusammengefasst mit dem Ziel, eine Einigung der Entschuldung zu ereichen.
Wichtige Unterlagen wie Rechnungen, Mahnungen, Pfändungen, Steuernachweise, Kreditverträge werden zusammengetragen und geprüft, ob die Insolvenz durch Rückzahlungsangebote noch verhindert werden kann. Bei geringen Verbindlichkeiten bekommen die Betroffenen ihre chronisch roten Zahl noch mal in den Griff. Viele Schuldnerberatungsstellen sind allerdings überlaufen und die meisten Rechtsanwälte befassen sich nicht mit der Verbraucherinsolvenz, weil die Schuldner nicht zahlen können und ihnen die Bezahlung einer Beratungshilfe gemessen am Arbeitsaufwand zu gering ist.
Wen es härter trifft, kommt an eine Privat Insolvenz nicht mehr vorbei. Wenn nur ein Gläubiger den Plan ablehnt, wird eine Bescheinigung über das Scheitern des Versuchs einer aussergerichtlichen Schuldenbereinigung ausgestellt und ein Insolvenzeröffnungsantrag beim Insolvenzgericht eingereicht. Der Schuldner steht einer sechsjährigen Frist bevor, in der alle pfändbaren Einkünfte abgetreten werden müssen. Ein Treuhänder übernimmt die vorher vereinbarte Verteilung an die Gläubiger. Ohne Disziplin und Durchhaltevermögen ist es allerdings schwierig, die Zeit durchzuhalten. Aber danach kann der Antragsteller als schuldenfrei erklärt werden und hat, außer Forderungen aus Ordnungsgeldern und Schadenersatz, keine weiteren Verpflichtungen mehr.
Derzeit nutzen allerdings nur wenige Betroffene die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Neubeginns durch die Verbraucherinsolvenz.
Wertvolle Tipps und weitere Hilfe erhält man bei den Verbraucherzentralen, den Ämtern oder die inzwischen zahlreichen privaten Beratungsstellen, die allerdings wieder Gebühren verlangen.
Erklärung Verbraucherinsolvenzverfahren
Dieses ist ein gegenüber dem Unternehmen Insolvenzverfahren wesentlich vereinfachtes Verfahren, das unter bestimmten Voraussetzungen sogar schriftlich durchgeführt werden kann. Der Treuhänder erstellt die Insolvenztabelle (Gläubiger, Forderungshöhe und Forderungsgrund) und verwertet das pfändbare Vermögen des Schuldners. Im Schlusstermin wird das Verfahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt, die allerdings die Gläubiger durch Beantragung einer Versagung entgegentreten können. Das Gericht versagt die Restschuldbefreiung, wenn einer der in § 290 genannten Gründe vorliegt.
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